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Gaskrise erfordert besondere Vereinbarungen
Till Mahler hat sich für die Börsen-Zeitung angeschaut, worauf Unternehmen bei Verhandlungen mit Versorgern, Kunden, Bundesnetzagentur und Versicherung angesichts von Preiserhöhungen bei Strom und Gas und im Falle der Rationierung achten können. Denn eine einvernehmliche Lösung sollte grundsätzlich das Mittel der Wahl sein.
Versorger
- Bei Preisgarantie scheiden Erhöhungen aus
- Höhere Gewalt rechtfertigt nur die vorübergehende Aussetzung der Belieferung
- Preiserhöhungen bedürfen einer einvernehmlichen Vertragsänderung >> hier Gesprächsbereitschaft signalisieren und ggf. höhere Preise gegen verlängerte Laufzeit akzeptieren
- Bedenken, dass nach ergebnisloser Verhandlung der Versorger den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen kann
- Klärung über eine gerichtliche Auseinandersetzung dauert womöglich zu lange
Kunden
- Rechtzeitige Information über einen bevorstehenden Produktionsstillstand
- Situation erklären und gemeinsame Lösung suchen
- Sonderkündigungsrecht bei Neuverträgen
- Verteilung verfügbarer Produkte bei nur teilweiser Lieferfähigkeit aufgrund sachlicher Gründe
Bundesnetzagentur
- Vereinbarung bspw. zu Abschaltzeiten anstreben, um Schäden in der Produktion zu vermeiden
Versicherung
- Vereinbarung anstreben, dass abweichende Abschaltzeiten als unvorhergesehenes Ereignis gelten
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