Ob Sie lieber eine E-Mail senden, zum Telefon greifen oder das gute alte Fax nutzen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
EU verschärft Regeln für recycling-bezogene Werbeaussagen
Die Verwendung „grüner“ Werbeaussagen hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Mit der Zulässigkeit von Begriffen wie "klimaneutral", "nachhaltig" oder "energieeffizient" auf Produktverpackungen oder in Anzeigen haben sich die Gerichte vielfach beschäftigt, und auch die Europäische Union nimmt "Green Claims" in den Blick. Werbung mit Begrifflichkeiten wie "Recycling", "recycelt" oder "recycelbar" ist Gegenstand rechtlicher Neuregelungen, die Brüssel im Zuge des "Green Deal" umsetzen will. Hersteller stellt dies vor die Aufgabe, ihre Produkte und Materialien wiederverwendbar zu gestalten und bei deren Bewerbung die Grenzen des Werbe- und Wettbewerbsrechts einzuhalten.
Julia Schneider gibt im Recycling Magazin gemeinsam mit unserem Mandanten Rezemo GmbH einen Überblick über die Neuregelungen.
Den vollständigen Beitrag lesen Sie hier