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Entgeltfortzahlung bei Arbeit auf Abruf
Abrufarbeit, Krankheit und Feiertage
Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit“ haben sich zum 1.1.2019 auch die gesetzlichen Regelungen zur Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG) geändert. Dabei wurden auch Sonderregelungen zur krankheits- und feiertagsbedingten Entgeltfortzahlung getroffen. Die Neuregelungen zur Entgeltfortzahlung haben alte Probleme behoben – aber auch neue Fragen aufgeworfen.
Lesen Sie den Beitrag von Tim Gühring hier