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Endspurt für die E-Rechnung
Ab dem 1. Januar 2025 treten in Deutschland neue Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung in Kraft. Während für Rechnungssteller Übergangsfristen vorgesehen sind, haben Rechnungsempfänger keine Möglichkeit, auf solche Regelungen zurückzugreifen.
Die korrekte Ausstellung einer Rechnung spielt im Geschäftsleben eine zentrale Rolle und sollte keinesfalls unterschätzt werden. Fehlerhafte Rechnungen führen dazu, dass der Vorsteuerabzug nicht gewährt wird – mit der Folge, dass der Empfänger die Umsatzsteuer selbst tragen muss. Während bis vor einigen Jahren gedruckte Rechnungen der Standard waren, hat sich mittlerweile auch der Versand von Rechnungen per E-Mail etabliert. Viele Unternehmen denken vielleicht, sie hätten diesen Schritt bereits vollzogen, indem sie Rechnungen im PDF-Format austauschen. Doch nach den neuesten gesetzlichen Vorgaben wird dies bald nicht mehr ausreichen.
In Ihrem Gastbeitrag im Magazin LICHT gehen Fabian Thumm und Michael Spohn auf die Neuerungen im Zusammenhang mit der E-Rechnung ein und erörtern dabei den neuen Rechnungsbegriff, klären, welche Ausnahmen es von der Pflicht zur Rechnung im strukturierten elektronischen Format gibt und welche Übergangsregelungen definiert wurden.
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