Kontakt

Ob Sie lieber eine E-Mail senden, zum Telefon greifen oder das gute alte Fax nutzen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Anruf unter
+49 711 86040 00
Fax unter
+49 711 86040 01

Doppelte Akzessorietät: EU-Vergaberecht gilt nicht automatisch für oberschwellige Planungsdienstleistungen

Presse Artikel

Vergabeblog

Doppelte Akzessorietät: EU-Vergaberecht gilt nicht automatisch für oberschwellige Planungsdienstleistungen

Entscheidung der Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 27.09.2021 (60.29-319/2021.009)

Private Auftraggeber sind gemäß § 99 Nr. 4 GWB bei bestimmten oberschwelligen Bauvorhaben der Daseinsvorsorge an das EU-Vergaberecht gebunden, wenn diese überwiegend staatlich finanziert werden. Doch was gilt, wenn bei einem solchen Gesamtprojekt nur die zugehörigen Planungsleistungen oberhalb der Schwellenwerte. 

Die Entscheidung erläutert Valeska Pfarr hier

 

Zurück