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Die wichtigsten Fragen zur Reform des Personengesellschaftsrechts: Prüfungs- und Handlungsbedarf für die GbR
Das gesetzliche Leitbild der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist mittlerweile überholt. Nach dem Regelungskonzept der bislang geltenden §§ 705 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die GbR eine nicht rechtsfähige, zur Durchführung begrenzter Einzelgeschäfte gegründete Gesamthandsgemeinschaft. Demgegenüber dürfte der überwiegende Anteil der in dieser Rechtsform bestehenden Gesellschaften aufgrund der Bandbreite an Gesellschaftszwecken auf Dauer und zur Teilnahme am Rechtsverkehr angelegt sein.
Entsprechend dessen gab es in der Rechtsprechung und Kautelarpraxis stets Bestrebungen, das Recht der Personengesellschaft an die Anforderungen eines modernen Wirtschaftslebens anzupassen. Das am 10. August 2022 verkündete Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hat insbesondere das Ziel, die Diskrepanz zwischen der geschriebenen Rechtslage und der tatsächlichen Rechtsanwendung zu überwinden.
Am 1. Januar 2024 tritt das neue Personengesellschaftsrecht in Kraft. Metin Konu und Linda Dauser zeigen in ihrem Gastbeitrag im MkG-Magazin die wichtigsten Neuerungen sowie den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf für bestehende Gesellschaften auf und ziehen abschließend ein Fazit.
Dabei gehen sie auf die folgenden Punkte zur Reform ein:
- Behebung des Publizitätsdefizits der GbR
- Modernisierung des Beschlussmängelrechts
- Öffnung der Rechtsform der Personengesellschaften
Mehr zur Reform des Personengesellschaftsrechts lesen Sie im MkG-Magazin.