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Die GmbH-Gesellschafterliste und ihre Tücken

Die Gesellschafterliste ist öffentlich einsehbar und bringt Transparenz im Geschäftsverkehr. Scheinbar harmlos informiert sie über die Beteiligungsverhältnisse in einer GmbH. Für die Gesellschafter und das Unternehmen kann das gravierende Nebenwirkungen haben: Entrechtung, Unsicherheit, Stillstand. Worauf ist zu achten?
Die Gesellschafterliste enthält Angaben zur Person der GmbHGesellschafter, zu den Geschäftsanteilen und zur prozentualen Beteiligung der Gesellschafter. Wenn sich hieran etwas ändert – etwa durch einen Wohnsitzwechsel, die Übernahme neuer Anteile bei Kapitalmaßnahmen, die Veräußerung von Anteilen oder den Anteilsübergang im Zuge einer Erbfolge – ist eine neue Liste beim Handelsregister einzureichen. Hat ein Notar an der Änderung mitgewirkt, muss er die Liste aktualisieren, andernfalls der Geschäftsführer. Mitgesellschafter, Geschäftsführer und Geschäftspartner der GmbH können sich anhand der Gesellschafterliste über die aktuellen Beteiligungsstrukturen informieren und Veränderungen in der Vergangenheit nachvollziehen. Auch potenzielle Erwerber von Geschäftsanteilen können die Liste einsehen und dürfen beim Anteilserwerb in besonderem Maß auf die Richtigkeit der Liste vertrauen.
- Gesellschafterrechte nur bei Eintragung
- Rasch Handeln bei Ausschluss oder Einziehung
- Nach Ableben: Drohender Stillstand
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