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Der Flop mit der Gründung in England
Am 29. März 2019 will Großbritannien aus der EU ausscheiden. Deshalb stehen jetzt 8000 bis 10 000 deutsche Unternehmen vor der Frage, welche neue Rechtsform sie sich zulegen sollen. Diese überwiegend kleinen Dienstleistungsunternehmen haben sich nach der Jahrtausendwende für die britische Rechtsform Limited und die Registrierung auf der Insel entschieden – ohne dort geschäftlich tätig zu sein. Das war damals eine beliebte Alternative zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), weil die britische Variante auch haftungsbeschränkt ist, aber kaum Kapital erfordert und wenig kostet.
Wenn Großbritannien aber künftig nicht mehr der EU angehört, dann entfällt für diese deutschen Limited-Gründungen die Geschäftsgrundlage. Die betroffenen Unternehmen müssen sich etwas einfallen lassen. Wenn sie das nicht tun, dann werden sie zu Gesellschaften, deren Eigentümer mit ihrem gesamten Privatvermögen haften – sei es in einer Offenen Handelsgesellschaft (mehrere Eigentümer) oder als Einzelunternehmen (ein Eigentümer).
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