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Der Ehevertrag ist ein Muss

Presse Artikel

Die News

Der Ehevertrag ist ein Muss

Ein Ehevertrag mag unromantisch klingen, ist aber für Unternehmerinnen und Unternehmer essenziell, um ihr Unternehmen im Falle einer Scheidung oder im Erbfall zu schützen.

Ohne besondere Regelung gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass beide Ehepartner ihr eigenes Vermögen behalten. Doch bei einer Scheidung oder dem Tod eines Ehepartners muss das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen ausgeglichen werden. Wer in dieser Zeit mehr Vermögen aufgebaut hat, muss einen sogenannten Zugewinnausgleich an den anderen zahlen.

Unsere Kollegen Dr. Klaus-Dieter Rose und Holger Nemetz erklären in Die News, worauf Unternehmerinnen und Unternehmer achten sollten:

  • Fallstricke in der Unternehmerehe
  • Betriebsvermögen vom Zugewinnausgleich ausnehmen
  • Gütertrennung – einfach und klar
  • Flexibel mit der modifizierten Zugewinngemeinschaft
  • Ergänzende Vereinbarungen für den Todesfall
  • Ehevertragsklausel im Gesellschaftsvertrag

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