Ob Sie lieber eine E-Mail senden, zum Telefon greifen oder das gute alte Fax nutzen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und dessen Bedeutung für öffentliche Auftragsvergaben
Bietern droht Ausschluss im Vergabeverfahren
Die maßgeblichen Regelungen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – treten ab dem Jahr 2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben Unternehmen in dessen Anwendungsbereich erhöhte Sorgfaltspflichten bzgl. ihrer Lieferketten zu beachten. Bei Sorgfaltspflichtverstößen drohen Zwangs- und Bußgelder. Zudem droht Bietern ein Ausschluss von Vergabeverfahren.
- Inhalt und Reichweite des LkSG
- Ausschreibungsrelevante Regelungen
- Bedeutungsgewinn des Nachhaltigkeitsthemas bei öffentlichen Auftragsvergaben
- Handlungsbedarf für öffentliche Auftraggeber und Bieter