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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und dessen Bedeutung für öffentliche Auftragsvergaben

Presse Artikel

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und dessen Bedeutung für öffentliche Auftragsvergaben

Bietern droht Ausschluss im Vergabeverfahren

Die maßgeblichen Regelungen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – treten ab dem Jahr 2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben Unternehmen in dessen Anwendungsbereich erhöhte Sorgfaltspflichten bzgl. ihrer Lieferketten zu beachten. Bei Sorgfaltspflichtverstößen drohen Zwangs- und Bußgelder. Zudem droht Bietern ein Ausschluss von Vergabeverfahren.

  • Inhalt und Reichweite des LkSG
  • Ausschreibungsrelevante Regelungen
  • Bedeutungsgewinn des Nachhaltigkeitsthemas bei öffentlichen Auftragsvergaben
  • Handlungsbedarf für öffentliche Auftraggeber und Bieter

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