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Corona-Tests verweigert: Menold Bezler für Schubert Group erfolgreich vor dem ArbG Heilbronn
Das Arbeitsgericht Heilbronn hat am vergangenen Freitag als eines der ersten Gerichte über die Zulässigkeit einer Kündigung wegen beharrlicher Verweigerung von Corona-Tests geurteilt. Die Kündigungsschutzklage einer Mitarbeiterin der Gerhard Schubert GmbH mit Sitz in Crailsheim wurde abgewiesen (Urteil vom 22. Oktober 2021 – 7 Ca 244/21).
Der Landkreis Schwäbisch Hall war im ersten Halbjahr 2021 bundesweit eines der am stärksten betroffenen Corona-Hochrisikogebiete. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und die eigene Belegschaft vor Infektionen zu schützen, wies die Gerhard Schubert GmbH in Abstimmung mit ihrem Betriebsrat die Mitarbeitenden im März 2021 an, bei Präsenz im Betrieb zwei Corona-Selbsttests pro Woche durchzuführen. Die Klägerin verweigerte auch nach zwei Abmahnungen die Durchführung dieser Tests, was schließlich zur Kündigung führte.
Die Kündigungsschutzklage der Mitarbeiterin hatte in erster Instanz keinen Erfolg. Die Richter am ArbG Heilbronn beurteilten die Einführung einer Testpflicht unter den im ersten Halbjahr 2021 herrschenden Umständen als zulässig und die Kündigung daher als wirksam.
Menold Bezler hat die Gerhard Schubert GmbH im Gerichtsverfahren vor dem ArbG Heilbronn vertreten.