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„Corona-Bonus“ zahlen: was Chefs jetzt wissen müssen
Noch bis Ende dieses Jahres können Unternehmen ihren Mitarbeitern einen „Corona-Bonus“ in Höhe von bis zu 1.500 Euro zahlen – und zwar steuer- und sozialversicherungsfrei. Die wichtigsten Fragen zu den „Spielregeln“ des Corona-Bonus erläutert Rechtsanwältin Alexandra Fraundorf.
Um Belastungen aufgrund der Corona-Krise abzumildern, können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern in der Zeit vom 1. März bis 31. Dezember 2020 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Geregelt ist dies in Paragraf 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz (EStG).
- Voraussetzungen: Wie darf der Corona-Bonus ausgezahlt werden?
- Anspruch: Wer erhält einen Corona-Bonus?
- Muss der Corona-Bonus für alle Kollegen gleich hoch sein?
- Muss der Betriebsrat seine Zustimmung für den Corona-Bonus geben?
- Wird der Zeitraum für die Beantragung des Corona-Bonus noch verlängert?