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Beschaffer können mehr Freiräume nutzen

Presse Artikel

Staatsanzeiger

Beschaffer können mehr Freiräume nutzen

Die öffentliche Beschaffung in Baden-Württemberg wurde zum Oktober 2024 durch eine überarbeitete Verwaltungsvorschrift neu geregelt. Die VwV Beschaffung eröffnet nun zusätzliche Handlungsspielräume – etwa durch höhere Wertgrenzen für Direktaufträge und Vereinfachungen bei der Vergabe an Start-ups. Auch ein CO₂-Schattenpreis soll künftig bei der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung berücksichtigt werden.

In ihrem Gastbeitrag für den Staatsanzeiger erläutert Valeska Pfarr, wie die neuen Regelungen in der Praxis anzuwenden sind und welche Fallstricke es trotz der erweiterten Freiräume weiterhin zu beachten gilt.

Im Fokus des Beitrags stehen unter anderem folgende Themen:

  • Welche neuen Wertgrenzen gelten für Land und Kommunen?
  • Wie funktionieren Direktvergaben an Start-ups in der Praxis?
  • Welche Bedeutung hat der CO₂-Schattenpreis bei der Auftragsvergabe?

Klicken Sie hier, um den gesamten Beitrag zu lesen.

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