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Aufsichtsrat: Was dürfen Bürgermeister verraten?

Presse Artikel

Kommunal

Aufsichtsrat: Was dürfen Bürgermeister verraten?

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Aufsichtsratsmitglieder kommunaler Unternehmen dürfen dem Gemeinderat auch vertrauliche Informationen mitteilen – selbst wenn die Empfänger nicht besonders zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Die Richter stellten klar, dass die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht in diesem Fall nicht greift. Auch wenn der Gemeinderat kein besonderes Maß an Vertraulichkeit sicherstellt, dürfen Aufsichtsräte berichten. Die ausführliche Begründung dieser Entscheidung vom 18. September 2024 hat das Gericht nun veröffentlicht.

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Kommunal fassen Alexander Häcker und Dr. Janina Helde die wichtigsten Aspekte zusammen und beleuchten unter anderem:

  • den konkreten Fall vor dem Oberverwaltungsgericht
  • das Spannungsverhältnis zwischen Kontrollrechten und Verschwiegenheitspflicht
  • die Entscheidung im Sinne des öffentlichen Interesses
  • ein zusammenfassendes Fazit

Den Gastbeitrag finden Sie hier

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