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Arbeit auf Abruf: Wie berechnet sich der Lohn bei Krankheit?
Vor bald zwei Jahren hat der Gesetzgeber die Regeln zur Arbeit auf Abruf geändert. Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit“ wurde vor allem der zeitliche Rahmen für den Abruf gesetzlich geregelt, aber auch neu festgelegt, was für die Lohnfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen gilt. Seither gibt es zwar einen Berechnungsmaßstab im Gesetz. Wie der in der Praxis anzuwenden ist, wirft aber durchaus Fragen auf.
- Es kommt auf den Durchschnittswert an
- Keine Regel ohne Ausnahme
- Dienstplan weiter maßgeblich?
- Ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit
- Praxistipp
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