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Praxisfolgen des Urteils zur Tübinger Verpackungssteuer
Bereits seit Januar 2022 gilt in Tübingen eine Steuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck. Damit schafft die Stadt einen Anreiz, verstärkt Mehrwegverpackungen zu verwenden. Gleichzeitig werden alle Betriebe, die noch Einwegverpackungen anbieten, mittelbar an den Entsorgungskosten beteiligt.
Eine örtliche McDonalds-Filiale ging gegen die Satzung der Stadt Tübingen mit einem Normenkontrollantrag vor. Vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hatte sie damit zunächst Erfolg. Gegen die Entscheidung des VGH legte die Stadt Tübingen Revision beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ein. Aus Leipzig folgte dann die überraschende Korrektur: Die kommunale Steuer sei überwiegend rechtmäßig.
Wie das Urteil einzuordnen ist und was daraus für die Kommunen folgt, erläutert Alexander Häcker in einem Gastbeitrag für die Zfk (Zeitung für kommunale Wirtschaft) und geht dabei auf die folgenden Punkte ein:
- Die Gründe für die Entscheidung der Vorinstanz
- Bedeutung der „örtlichen“ Verbrauchssteuer
- Abfallvermeidung gewinnt an Bedeutung
- Obergrenze der Besteuerung ist umstritten
- „Freibrief“ für andere Kommunen?
- Offene Fragen
- Herausforderungen für die Kommunen
Mehr zum Urteil, zur Verpackungssteuer und den vollständigen Gastbeitrag lesen Sie in der ZfK (Zeitung für kommunale Wirtschaft).