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Menold Bezler unterbindet für Wettbewerbszentrale Corona-Werbung für Staubsauger
Das Landgericht Stuttgart hat der Hyla Germany GmbH, einem Unternehmen, das Staubsauger und Zubehör vertreibt, mittels einstweiliger Verfügung eine irreführende und unlautere Werbung für einen Staubsauger als angeblich wirksames Mittel gegen das Coronavirus verboten (Az. 11 O 573/20).
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. („Wettbewerbszentrale“) reagierte nach Hinweis eines Mitglieds auf einen Bild-Zeitungsartikel, in dem der Geschäftsführer unter anderem mit der Aussage „Schnell wurde bekannt, dass unser Gerät ein super Helfer im Kampf gegen Corona ist“ zitiert wurde. Diese und ähnliche Aussagen beanstandete die Wettbewerbszentrale als irreführend. Das beklagte Unternehmen hat den gerichtlich geltend gemachten Unterlassungsanspruch schließlich anerkannt.
Menold Bezler hat in diesem Verfahren zu den wettbewerbsrechtlichen Fragen beraten und ist regelmäßig als Vertreter für die Wettbewerbszentrale beim Vorgehen gegen Wettbewerbsverstöße tätig.