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„Ins Vergaberecht gehören keine Beschaffungsziele“
Das Vergaberecht stellt öffentliche Auftraggeber immer wieder vor Herausforderungen, insbesondere aufgrund seiner zunehmenden Komplexität und der Vielzahl an Vorschriften. Jede Reform bringt neue Regelungen, was die Fehleranfälligkeit erhöht und die Verfahren weiter verkompliziert. Der Bundesgesetzgeber hat bisher kaum auf diese Problematik reagiert. In seinem Gastbeitrag für den Staatsanzeiger beleuchtet Dr. Alexander Dörr, Fachanwalt für Vergaberecht, wie diese Herausforderungen gemeistert und die Vergabeverfahren praxisnäher gestaltet werden können.
Im Fokus des Beitrags stehen unter anderem folgende Themen:
- Welche Vereinheitlichungen könnten das Vergaberecht sinnvoll vereinfachen?
- Warum alternative Beschaffungsmodelle eine Chance für mehr Wirtschaftlichkeit bieten
- Welche Rolle mutigere Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber im Umgang mit vergaberechtlichen Risiken spielen
Erfahren Sie mehr über Dr. Alexander Dörrs Einschätzungen und lesen Sie den vollständigen Gastbeitrag im Staatsanzeiger hier.