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Digitalisierung: Anpassung des Prozessrechts - Entwicklungen und Chancen im Zivilprozessrecht 4.0
Die Digitalisierung erfasst zunehmend auch den Gerichtsbereich. Virtuelle Verhandlungen, elektronische Akten sowie vollständig digital abgewickelte Verfahren sind Themen, die den deutschen Gesetzgeber beschäftigen. Die praktische Umsetzung liegt jedoch auch in den Händen der Verfahrensbeteiligten.
Die Parteien der Ampelkoalition haben sich das Ziel gesetzt, Gerichtsverfahren durch den verstärkten Einsatz digitaler Technologien effizienter und schneller zu gestalten. Ein zentraler Aspekt der Reformen ist die Verbesserung der Möglichkeiten, mündliche Verhandlungen online abzuhalten. Zwar ist diese Option seit 2002 in der Zivilprozessordnung verankert, doch erst die Corona-Pandemie und die aktuellen politischen Bestrebungen haben für spürbare Fortschritte gesorgt. Auch die Einführung der elektronischen Aktenführung und die vollständige Digitalisierung ganzer Verfahren waren in den letzten Monaten wichtige Themen für den Gesetzgeber. Zwar wurden viele Regelungen auf den Weg gebracht, wie diese in der Praxis umgesetzt werden, bleibt jedoch abzuwarten.
In Ihrem Gastbeitrag in der Fachzeitschrift “Der Betrieb” gehen Maike Huneke und Isabelle Hörner auf den neuen § 128a ZPO (virtuelle Gerichtsverhandlung ein). Den vollständigen Beitrag können Sie hier lesen.