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Wir beraten Sie bei privaten und öffentlichen Bauvorhaben individuell in allen Projektphasen mit Weitsicht und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte.

Bau- und Architektenrecht

Wir beraten Sie bei privaten und öffentlichen Bauvorhaben individuell in allen Projektphasen mit Weitsicht und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte.

Privates Baurecht

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen rund ums Bauen (z.B. VOB/B-Bauverträge, GU-/GÜ-Verträge)
  • Baubegleitende Rechtsberatung, insb. Unterstützung bei
  • Nachtragsmanagement
  • Behinderungen und Bauablaufstörungen
  • Vorzeitige Vertragsbeendigung
  • Abnahmen
  • Abwehr oder Durchsetzung von Zahlungs-, Mängel- und Schadensersatzansprüchen
  • Außergerichtliche Streitbeilegung, Beteiligung an Schiedsverfahren
  • Prozessführung, einschließlich selbständiges Beweisverfahren, einstweiliges Verfügungsverfahren

 

Architekten- / Ingenieur- und Projektsteuerungsrecht

Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen
  • Honorar- und Haftungsfragen
  • Prüfung und Umgang mit Urheberrechten
  • Bauträgerrecht
  • Anlagenbau
  • Interne Schulungen
Aktuelles
Mit Urteil vom 9. November 2023 (Az. VII ZR 190/22) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden,…
Mit Urteil vom 20.12.2024 – 1 U 85/22 hat das OLG Schleswig entschieden, dass ein bei einem…
In Bauverträgen finden sich regelmäßig sog. Umlageklauseln. Nach solchen Klauseln ist der…
Der BGH hat bereits mehrfach entschieden, dass die Ermittlung neuer Einheitspreise für geänderte…