Ob Sie lieber eine E-Mail senden, zum Telefon greifen oder das gute alte Fax nutzen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Bankrecht und Finanzierungen
Infolge der Erfahrungen der letzten Jahre stellen viele Unternehmen ihre Finanzierung auf ein breiteres Fundament: Neben Konsortialkrediten rücken insbesondere Schuldscheindarlehen und Unternehmensanleihen in den Fokus. Zugleich stehen Banken durch die verschärften aufsichtsrechtlichen Vorgaben vor immer größeren Herausforderungen bei der vertraglichen Ausgestaltung von Unternehmensfinanzierungen. Unser Beratungsspektrum umfasst:
Unternehmensfinanzierungen
- Konsortialkredite
- Schuldscheindarlehen
- Unternehmensanleihen
- Genussrechte
- Mezzanine Finanzierungsformen
- Forfaitierungen
- Sale-and-Lease-Back-Transaktionen
Bankaufsichtsrecht
- Beratung von Kreditinstituten und Unternehmen zu allen bankaufsichtsrechtlichen Fragestellungen
- Vertretung unserer Mandanten gegenüber Aufsichtsbehörden
Allgemeines Bankrecht
- Beratung von Kreditinstituten bei der Ausgestaltung der Anlageberatung
- Beratung im Zusammenhang mit Derivaten und Swaps
- Beratung und Vertretung bei Fragen der Kreditsicherung und Sicherheitenverwertung
- Gestaltung von Poolverträgen sowie typischer und atypischer Sicherheiten
- Restrukturierung von Krediten (Debt-Equity Swaps etc.)