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Arbeitsrecht
Der ständige Wandel des Wirtschaftslebens spiegelt sich im Arbeitsrecht wider. Er stellt die Unternehmen vor immer neue Herausforderungen. Um diese zu meistern, beraten wir umfassend im Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie im angrenzenden Sozialversicherungsrecht. Beispielsweise konzipieren wir gemeinsam mit der Unternehmensleitung Verlagerungen, Zusammenschlüsse, Übergänge und Stilllegungen von Betrieben, Outsourcingprojekte oder Personalanpassungen. Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften führen wir zielorientiert und mit Augenmaß, ggf. auch in Einigungsstellenverfahren.
Zu unseren Kernkompetenzen zählen:
- Unternehmenskäufe: Begleitung von der Due Diligence bis zur abschließenden Harmonisierung der Arbeitsbedingungen,
- Beantwortung aller Fragen der Gesellschafter, Vorstände und Geschäftsführer von Unternehmen zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Aufsichtsräten und Begleitung von Wahlverfahren,
- kontinuierliche Unterstützung von Personalabteilungen in ihren Aufgaben: bei der Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen, bei Personalentwicklung, personellen Einzelmaßnahmen, Arbeitszeitmodellen, Vergütungsstrukturen, betrieblicher Altersversorgung, Auslandsentsendungen, Arbeitnehmerüberlassung, Antidiskriminierungsfragen, Arbeitnehmerdatenschutz und Compliance,
- Beratung der öffentlichen Hand und ihrer Unternehmen sowie gemeinnütziger Organisationen bei strategischen Weichenstellungen und strukturellen Veränderungen zur Förderung der Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit und Bürgerorientierung. Mit dem öffentlichen und kirchlichen Tarif- und Arbeitsvertragsrecht sind wir ebenso vertraut wie mit den Besonderheiten der einzelnen Branchen (Krankenhäuser und Pfegeeinrichtungen, ÖPNV, Ver- und Entsorgung),
- Vertretung von Führungskräften,
- Vertretung der Interessen unserer Mandanten bundesweit vor Behörden und den Gerichten aller Instanzen.