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Vertragsstrafen bei Lieferverzug
Hersteller sind meistens abhängig von der Zuverlässigkeit ihrer Zulieferer. Wird ein Rohmaterial oder ein Bauteil zu spät oder nicht geliefert, kann das die Produktion zum Erliegen bringen und Ärger mit den Kunden ist vorprogrammiert. Um sich ein Stück weit abzusichern, vereinbaren Unternehmen daher häufig Vertragsstrafen für den Fall eines Lieferverzugs. Dabei sollten sie einiges beachten.
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Dr. Carolin Reichert erläutert im Magazin Licht wie Vertragsstrafen rechtlich geregelt werden können.