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Temporäre Vereinfachung des Vergaberechts
Das Beschlusspapier des Koalitionsausschusses zum "Corona-Konjunkturpaket" äußert sich auch zum Vergaberecht: Um Investitionsmaßnahmen schnell umsetzen zu können, soll das Vergaberecht unter Wahrung der vergaberechtlichen Grundsätze "temporär vereinfacht" werden.
In den vergangenen Jahre hat Menold Bezler durch die Begleitung unterschiedlichster Verfahren auf Auftraggeberseite beobachtet, dass es losgelöst vom Beschaffungsgegenstand immer wieder die gleichen Punkte sind, an denen ein Verfahren hakt oder schlimmstenfalls scheitert.
Dr. Alexander Dörr hat einige Vorschläge zur "temporären Vereinfachung" in einem Beitrag für vergabeblog.de zusammengefasst. Die Vereinfachung sollte seiner Meinung nach deutlich über die "Verkürzung von Fristen" und "Anhebung von Schwellenwerten" hinausgehen, um einen wirklichen Mehrwert zu bringen.
Den kompletten Beitrag mit der Möglichkeit zum Mitdiskutieren finden Sie hier