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Selbsterbringungsquote von 70% ist im Anwendungsbereich der VO Nr. 1370/2007 nicht zu beanstanden!
EuGH, Urt. v. 27.10.2016 – C-292/15 – “Hörmann Reisen”
Der EuGH hatte über die Rechtsfrage zu entscheiden, ob im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten mit Bussen in den Vergabeunterlagen vorgeben werden kann, dass der mit der Dienstleistung betraute Betreiber max. 30 % der Leistung (gemessen an den Fahrplankilometern) an Subunternehmer vergeben darf, das heißt im Ergebnis 70 % der Leistungen selbst erbringen muss.
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