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NFTs und Urheberrecht – Welche Rechte haben Käufer?

Fachbeiträge
NFTs und Urheberrecht – Welche Rechte haben Käufer?

Non fungible tokens, kurz NFTs sind in aller Munde. Dies liegt nicht zuletzt an den hohen Preisen, die beim Verkauf digitaler Kunstwerke wie Jingles, animierten GIFs, Musikstücken, Videos oder digitalen Gemälden erzielt werden. In 2021 wurde beispielsweise das bekannte GIF der Nyan Cat für 600.000 Dollar oder die aus 5.000 Teilbildern rein virtuell bestehende Collage des US-Künstlers Beeple „Everydays: The First 5000 Days“ für 69,35 Mio. Dollar als NFT versteigert. Aber auch ein kürzlich entbrannter Streit über mögliche Urheberrechtsverletzungen durch NFTs von den Werken des bekannten Künstlers August Sander hat diese Technologie wieder in den Fokus gerückt. Was genau verbirgt sich hinter dem Hype und welche Rechte stehen Erwerbern zu? Dieser Beitrag gibt einen kleinen Überblick und befasst sich der Einfachheit halber nur mit digitalen Kunstwerken. NFTs sind jedoch nicht auf diesen Bereich beschränkt.

 

Was sind NFTs?

Übersetzt bedeuten NFTs „nicht austauschbare Werteinheit“. Mit ihrer Hilfe werden Daten verschlüsselt, um einen einzigartigen digitalen Vermögenswert zu erschaffen. Zur Speicherung nutzen NFTs die Blockchain-Technologie und bestehen aus einer eindeutigen Token ID sowie weiteren Metadaten. Vor allem für digitale Kunstwerke werden NFTs angewendet, die auf diese Art und Weise eine einzigartige digitale Signatur erhalten.

 

Unterfallen NFTs dem Urheberrecht?

Ob NFTs urheberrechtlichen Schutz genießen ist nicht abschließend geklärt. Werden alle Daten inklusive des digitalen Kunstwerks auf der Blockchain gespeichert, dürften diese sogenannten On-Chain NFTs urheberrechtlich relevant sein. Bevor ein solches On-Chain NFT erschaffen wird, sollte daher sichergestellt werden, dass entsprechende Nutzungsrechte bestehen. Unproblematisch ist dies natürlich bei selbst geschaffenen digitalen Kunstwerken.

Dagegen ist die Frage nach dem Urheberrecht bei Off-Chain NFTs, die den Großteil der vorhandenen NFTs ausmachen, noch strittig. Da Blockchain-Speicherplatz derzeit teuer ist, werden hier nur die nötigsten Informationen in der Blockchain gespeichert. Die digitalen Kunstwerke etwa werden nur verlinkt und nicht selbst auf der Blockchain gespeichert. Um diesen Link bereitstellen zu können, erfolgt oftmals ein Upload der digitalen Kunstwerke. Dieser Vorgang ist bereits urheberrechtlich relevant.

 

Welche Rechte habe ich als Käufer?

Zunächst ist wichtig zu verstehen, dass der Erwerb des NFT, unabhängig ob On-Chain oder Off-Chain dem Erwerber keine Rechte an dem digitalen Kunstwerk an sich verschafft. Ein NFT ist wie eine kryptographische Signatur des Kunstwerks, die es so nur einmal gibt. Es stellt lediglich eine kryptografisch signierte Bestätigung dar, dass man eine einzigartige Version eines Werkes besitzt. Der Künstler behält meist alle Rechte an dem Kunstwerk selbst. Es ist jedoch möglich, auch die Nutzungsrechte für das digitale Kunstwerk in einer Lizenzvereinbarung zu regeln. Einige NFT-Verkaufsplattformen stellen solche Lizenzvereinbarungen bereits zur Verfügung und bieten Nutzungsrechte an dem digitalen Kunstwerk für eine zusätzliche Vergütung an. Beim Kauf eines NFTs ist daher auf die konkreten vertraglichen Regelungen zu achten.

Ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass der Erwerb eines NFT den Künstler nicht daran hindert weitere NFTs mit demselben Kunstwerk zu erschaffen, also weitere signierte Kopien zu erstellen. Dies kann den Wert des NFTs auch im Nachhinein natürlich erheblich beeinflussen. Auch hierzu kann und sollte eine zusätzliche vertragliche Regelung getroffen werden.

 

Fazit

NFTs gewähren keine Nutzungsrechte an dem digitalen Kunstwerk. Vor Erwerb sollten die Lizenzbedingungen, sofern vorhanden, daher genau gelesen werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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