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Neue Schwellenwerte seit 1. Januar 2024
Zum 1. Januar 2024 sind neue, leicht erhöhte Schwellenwerte im Vergaberecht in Kraft getreten. Sie werden für alle Vergabeverfahren gelten, die im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025 eingeleitet werden. Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre überprüft und angepasst.
Erst ab Erreichen bzw. Überschreitung der vorgegebenen Schwellenwerte sind öffentliche Aufträge und Konzessionen europaweit auszuschreiben. Werden die geltenden Schwellenwerte nicht erreicht, ist die Anwendung des EU-Vergaberechts ausgeschlossen und es gelten die nationalen Vergabevorschriften.
Seit 1. Januar 2024 gelten folgende Schwellenwerte in EUR netto:
Auftragsart Auftraggeber Schwellenwert
Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden EUR 143.000,00 (bisher EUR 140.000)
Liefer- und Dienstleistungsaufträge Sonstige öffentliche Auftraggeber EUR 221.000,00 (bisher EUR 215.000,00)
Liefer- und Dienstleistungsaufträge Sektorenauftraggeber EUR 443.000,00 (bisher EUR 431.000,00)
Bauaufträge Alle öffentliche Auftraggeber & Sektorenauftraggeber EUR 5.538.000,00 (bisher EUR 5.382.000,00)
Konzessionsvergaben Alle öffentliche Auftraggeber & Sektorenauftraggeber EUR 5.538.000,00 (bisher EUR 5.382.000,00)
Für Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit gelten die folgenden Schwellenwerte:
Auftragsart Auftraggeber Schwellenwert
Liefer- und Dienstleistungsaufträge Auftraggeber im Bereich der VSVgV EUR 443.000,00 (bisher EUR 431.000,00)
Bauaufträge Auftraggeber im Bereich der VSVgV EUR 5.538.000,00 (bisher EUR 5.382.000,00)
Keine Veränderung ergibt sich bei den Schwellenwerten in Höhe von EUR 750.000,00 für öffentliche Auftraggeber bzw. EUR 1 Mio. für Sektorenauftraggeber im Bereich der Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen.