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Neue DIS-Schiedsgerichtsordnung in Kraft
Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) hat zum 1. März 2018 ihre neue Schiedsgerichtsordnung erlassen. Auf alle seither bei der DIS eingereichten Schiedsklagen ist die neue Schiedsgerichtsordnung anzuwenden. Die neue Schiedsgerichtsordnung bringt eine Vielzahl von Neuerungen mit sich, die allesamt auf eine Steigerung der Effizienz, der Transparenz, der Flexibilität und der Internationalisierung des DIS-Schiedsverfahrens gerichtet sind.
Höhere Effizienz
Die DIS-Schiedsverfahren sind im Hinblick auf die Kosten und den zeitlichen Ablauf des Verfahrens nun deutlich effizienter ausgestaltet. Das macht DIS-Schiedsverfahren sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext attraktiver. Künftig sind insbesondere
- Klageerwiderungen unabhängig von der Konstituierung des Schiedsgerichts bereits nach 45 Tagen seit Übermittlung der Schiedsklage einzureichen,
- der vom Schiedsbeklagten zu benennende Schiedsrichter bereits nach 21 Tagen seit der Übermittlung der Schiedsklage zu benennen,
- eine Verfahrenskonferenz zur Klärung des zeitlichen Ablaufs binnen 21 Tagen nach Konstituierung des Schiedsgerichts verpflichtend abzuhalten und
- der Schiedsspruch in der Regel innerhalb von drei Monaten nach der letzten mündlichen Verhandlung zu übermitteln.
Sowohl dem Schiedsgericht als auch den Parteien stehen Möglichkeiten zur Sanktionierung einer ineffizienten Verfahrensführung zu. So kann das Schiedsgericht bei der Kostenentscheidung unter anderem die Effizienz der Verfahrensführung durch die Parteien und etwaige Verzögerungstaktiken berücksichtigen. Eine Verzögerung bei der Übermittlung des Schiedsspruchs kann zu einer Reduzierung der Schiedsrichterhonorare führen. Bei der Festsetzung der Schiedsrichterhonorare kommt dem neu geschaffenen DIS-Rat entsprechende Bedeutung zu.
Mehr Transparenz
Die Rolle der DIS wird deutlich gestärkt. Insbesondere gibt es künftig einen DIS-Rat, der unter anderem über Ablehnungsanträge der Parteien gegen Schiedsrichter und die Anpassung der Honorare für die Schiedsrichter bei vorzeitiger Beendigung des Verfahrens (durch Erledigung, Rücknahme oder Vergleich) entscheidet. Das wird zu deutlich mehr Transparenz in allen Schiedsverfahren führen.
Gestiegene Flexibilität
nationaler Schiedsgerichtsinstitutionen endlich auch Mehr-Parteienverfahren und Mehr-Vertragsverhältnisse geregelt sind sowie die Verbindung einzelner Verfahren möglich ist. Auch die Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz wurden ergänzt. Nunmehr ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung auch ohne vorherige Anhörung des Gegners möglich, was die Verfahren flexibler werden lässt und den Weg zu den Schiedsgerichten deutlich attraktiver macht.
Fazit
Die neue Schiedsgerichtsordnung der DIS ist gelungen. Die Einbeziehung erfahrener Praktiker in den Redaktionsausschuss der DIS hat Wirkung gezeigt. Das neue Regelwerk kann sich nun mit internationalen Schiedsordnungen messen lassen, gibt klare Regeln vor und lässt den Parteien gleichwohl großen Spielraum bei der Ausgestaltung des Schiedsverfahrens. Die neue Schiedsgerichtsordnung wird den Schiedsstandort Deutschland weiter stärken und zu einem Gewinn an Attraktivität auch auf internationalem Parkett führen.