Ob Sie lieber eine E-Mail senden, zum Telefon greifen oder das gute alte Fax nutzen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Neue Anforderungen an die Risikofrüherkennung
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Prüfungsstandard „IDW PS 340 n.F. zur Prüfung des Risikofrüherkennungssystems im Rahmen der Jahresabschlussprüfung“ vollständig überarbeitet. Am 25. Juni 2020 wurde die in Kürze folgende Veröffentlichung auf der Internetseite des IDW bekanntgegeben ( https://www.idw.de/idw/idw-aktuell/idw-ps-340-n-f--zur-pruefung-des-risikofrueherkennungssystems-verabschiedet/124088 ).
Das Überwachungssystem zur frühzeitigen Erkennung bestandsgefährdender Risiken und Entwicklungen ist in der Praxis größtenteils eingebettet in das unternehmensweite Risikomanagementsystem eines Unternehmens. Der Fortentwicklung der Corporate Governance Pflichten und der Weiterentwicklung der Risikomanagementsysteme in der Unternehmenspraxis wird in der Neufassung des Prüfungsstandards durch entsprechende Klarstellungen Rechnung getragen. Die Neufassung des Standards berücksichtigt insbesondere die folgenden Aspekte:
- Konkretisierung der Grundelemente eines Risikofrüherkennungssystems in Anlehnung an die zur Einrichtung und Prüfung von Risikomanagement- und Compliance-Management-Systemen entwickelten Grundelemente (vgl. IDW PS 980 und IDW PS 981)
- Betonung der Pflichten eines Unternehmens in Bezug auf die unternehmensindividuelle Risikotragfähigkeit und Risikoaggregation durch das Zusammenwirken von Risiken
- Klarstellungen zur Ausgestaltung der Maßnahmen nach § 91 Absatz 2 AktG bei Konzernen im Sinne einer Auswirkung von Risiken bei Tochtergesellschaften und Beteiligungen auf das Mutterunternehmen
- Klarstellungen zur Betrachtung von „Netto-Risiken“ sowie zur Risikosteuerung als Bestandteil der zu prüfenden Grundelemente eines Risikofrüherkennungssystems
- Verdeutlichung der Dokumentationspflichten des Unternehmens unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung
Aus der Neufassung des IDW PS 340 n.F. ergeben sich eine Reihe von praktischen Erwägungen: insbesondere in Konzernverbünden stellt sich die Frage, wie die konzernweite Risikoerhebung durchgesetzt und gesteuert wird. Dies betrifft insbesondere auch den Informationsbeschaffungsprozess bei Beteiligungen, auf die das Mutterunternehmen keine oder nur begrenzte Einflussmöglichkeiten hat.
Wir empfehlen allen Unternehmen, deren System der Überwachungsmaßnahmen Bestandteil der erweiterten Jahresabschlussprüfung ist, sich mit den überarbeiteten Anforderungen des Standards zu beschäftigen, einen möglichen Bedarf zur Weiterentwicklung des individuellen Risikomanagementsystems abzuleiten und umzusetzen. Der Standard hat erfahrungsgemäß auch eine Ausstrahlungswirkung auf das Risikomanagementsystem im Ganzen und somit auch auf Unternehmen, die nicht unmittelbar § 91 Abs. 2 AktG unterliegen. Die Neufassung des IDW PS 340 n.F. ist erstmals für Abschlussprüfungen von Berichtszeiträumen anzuwenden, die nach dem 31.12.2020 beginnen.
Die Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems (IDW PS 340 n.F.) wird in Heft 7/2020 der IDW Life veröffentlicht werden.