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Markenschutz in Russland: Gefahr der Markenlöschung durch EU-Sanktionen

Am 24. Februar 2025 jährt sich der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zum dritten Mal. Infolge dessen verhängte die EU weitreichende Sanktionen gegen Russland. Diese könnten nun indirekt den Markenschutz in Russland gefährden.
Warum droht die Löschung von Marken?
Viele deutsche Unternehmen haben ihre Marken beim russischen Markenamt Rospatent registriert. In Russland gilt – wie auch im EU-Markenrecht – eine Benutzungspflicht. Allerdings beträgt die Frist dort nur drei Jahre statt fünf. Wird eine Marke innerhalb dieses Zeitraums nicht ausreichend genutzt, kann sie auf Antrag Dritter gelöscht werden.
Durch die EU-Sanktionen mussten viele Unternehmen den russischen Markt verlassen. Damit entfiel oft auch die Nutzung ihrer Marken. Für einige läuft die Dreijahresfrist nun aus – und Dritte versuchen, sich diese „freigewordenen“ Marken zu sichern.
Welche Handlungs- und Verteidigungsmöglichkeiten gibt es?
Unternehmen sollten einen Löschungsantrag nicht einfach hinnehmen. In einem gerichtlichen Verfahren kann argumentiert werden, dass bestehende Exportverbote eine Form höherer Gewalt darstellen und die Benutzungspflicht daher gehemmt wurde. Erste Entscheidungen zu vergleichbaren Fällen im Zusammenhang mit Import- und Exportverboten zeigen eine positive Tendenz.
Wer sich nicht allein auf ein Verfahren vor russischen Gerichten verlassen möchte, kann parallel strategische Maßnahmen ergreifen:
- Marke anpassen: Eine leicht veränderte Anmeldung, etwa mit einem neuen Logo oder einer Modifikation des Warenverzeichnisses, kann Schutz bieten.
- Markenstrategie prüfen: Welche Produkte sind tatsächlich vom Embargo betroffen?
- Frühzeitig handeln: Spätestens bei einem drohenden Löschungsantrag sollte rechtlicher Beistand hinzugezogen werden.
Wer sich nicht allein auf ein Verfahren vor russischen Gerichten verlassen möchte, kann parallel strategische Maßnahmen ergreifen. Die Anmeldung einer leicht veränderten Marke, etwa durch ein neues Logo oder eine Anpassung des Warenverzeichnisses, kann in vielen Fällen eine sinnvolle Maßnahme darstellen. In jedem Fall sollte die Markenstrategie überprüft werden, um abzuklären, welche Produkte tatsächlich vom Embargo betroffen sind. Spätestens wenn eine Löschung der Marke droht, sollte rechtlicher Beistand hinzugezogen werden.
Fazit
Unternehmen mit Marken in Russland sollten jetzt aktiv werden. Wenn eine Marke drei Jahre lang nicht genutzt wird, kann sie gelöscht werden – und für viele Marken läuft diese Frist bald ab. Wer seinen Markenschutz behalten möchte, sollte frühzeitig prüfen, ob Anpassungen oder rechtliche Schritte nötig sind. In manchen Fällen kann es helfen, sich auf höhere Gewalt durch die Sanktionen zu berufen. Wichtig ist, rechtzeitig zu handeln, um den Verlust der Marke zu verhindern.
Autorinnen: Dr. Julia Schneider und Lena Leibßle