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Markenschutz für künstliche Intelligenz
Immer mehr Unternehmen nutzen in ihren Geschäftsabläufen künstliche Intelligenz (Englisch: artificial intelligence). Andere bieten spezifische Beratung auf diesem Gebiet an. Dementsprechend war es eine Frage der Zeit, bis KI-bezogene Waren und Dienstleistungen auch Gegenstand von Markenanmeldungen sein können. Viele Markenämter haben reagiert und bieten nunmehr die Möglichkeit an, Waren und Dienstleistungen in Bezug auf KI markenrechtlich zu schützen.
Nachstehend haben wir Ihnen ein paar Beispiele aufgelistet, was im Rahmen des Markenschutzes aktuell möglich ist:
- Klasse 7 (Maschinen etc.): Roboter mit künstlicher Intelligenz für die Reinigung von Haushalten und der Wäsche.
- Klasse 9 (Software etc.): Software für künstliche Intelligenz; Software zur Entwicklung und zur Absicherung von KI-Systemen und KI-Systemkomponenten; künstliche Intelligenz-Software für Fahrzeuge; künstliche Intelligenz-Software für die Überwachung; künstliche Intelligenz-Software und maschinelle Lernsoftware.
- Klasse 42 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit IT etc.): Bereitstellung von Computerprogrammen für künstliche Intelligenz in Datennetzen; Beratung auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz; Plattformen für künstliche Intelligenz als Software as a Service [SaaS]; Forschung im Bereich der künstlichen Intelligenz.
Durch diese neuen Schutzmöglichkeiten ergeben sich wichtige Chancen zur Fortentwicklung des Produkt- und Markenportfolios, die Markeninhaber unbedingt nutzen sollten, um ihren Schutzbereich aktuell zu halten.
Sollten Sie Interesse an dem Markenschutz von Waren und Dienstleistungen in Bezug auf künstliche Intelligenz haben, stehen wir Ihnen sehr gerne für eine Beratung zur Verfügung.
Autorinnen: Dr. Julia Schneider (Rechts- und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz/Partnerin), Lea Gäbler (Rechtsanwältin) und Pauline Aab (Marken- und Designreferentin)