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Legal Innovation Challenge 2023: Auszeichnung für das beste Geschäftsmodell
IT'S A WIN!
Das Team Menold Bezler 1 wurde bei der 5. Legal Innovation Challenge 2023 für das beste Geschäftsmodell ausgezeichnet! Die Challenge war es, ein skalierbares Geschäftsmodell zur effizienten Geldwäscheprävention zu entwickeln, um die recht fehleranfälligen und aufwändigen Prüfungs- und Dokumentationspflichten mit einer digitalen Plattform zu verbessern. Bei der Bearbeitung standen Guido Quass, Jochen Stockburger, Varinia Iber und Carsten Ulbricht M.C.L. als Vertreter unserer Kanzlei und Martin Philipp Allmendinger als Coach von der OMM Solutions GmbH den teilnehmenden Teams tatkräftig zur Seite.
Das Legal A&I Network
Im Legal A&I Network kommen Branchenakteure zusammen, um die vier zentralen Herausforderungen der digitalen Transformation gemeinsam proaktiv zu lösen:
- Effizienz- & Kostendruck
- Sinkende Halbwertszeit von Wissen & Fähigkeiten
- Keine skalierbaren digitalen Rechtsprodukte
- Zugangsbegrenzung zu Talenten / (Tech-)Anbietern
Die Legal Innovation Challenge
Die digitale Transformation verstärkt für etablierte Rechtsakteure den Innovations- und Effizienzdruck. Damit einhergend verändern sich auch die Anforderungen von Mandanten an Kanzleien. Für eine moderne Rechtsberatung sind zunehmend automatisierte und innovative Lösungen an der digitalen Schnittstelle zum Mandanten gefragt. An genau solchen Lösungen arbeiten die interdisziplinären Teams im Rahmen der Legal Innovation Challenge. Durch die gezielte Einbindung und Kollaboration vielfältiger Akteure (Kanzleien, Rechtsabteilungen, Hochschulen, u.v.m.) werden digitale Lösungen für die folgende Vision gestaltet: Ein kollaboratives Ökosystem im Legal A&I Network.
Hintergrund zur Challenge der Teams Menold Bezler
Für viele Unternehmen und Personen, nicht nur innerhalb des Finanzsektors, ist eine ordnungsgemäße Geldwäscheprävention verpflichtend. Hierdurch soll das Risiko vermindert werden, für Zwecke der Geldwäsche missbraucht zu werden.
Von den Know-Your-Customer-Pflichten (KYC) zur Geldwäscheprävention sind sog. Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 GwG) betroffen. Dazu gehören Banken, Versicherungen, Anwälte (bei bestimmten Arten von Angelegenheiten), Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler, Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen sowie in beschränktem Umfang sog. Güterhändler, d.h. produzierende Unternehmen und Handelsunternehmen und Kunstvermittler. Die Problem Owner sind in der Regel direkt Mitglieder der Geschäftsleitung oder auch ein Head of Compliance bzw. ein offizieller Geldwäschebeauftragter (bei Banken und Versicherung) oder die einzelnen Berufsträger selbst (Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwalt) oder ggf. auch Selbstständige (Immobilienmakler, Kunstmakler), die die Verantwortung für die Einhaltung des Geldwäschegesetzes haben.
Die Umsetzung erfolgt bei kleineren- und mittleren Organisationen und Selbstständigen technisch durch das Ausfüllen von Word-Dokumenten, Übersenden von PDF und E-Mails, Abrufen von Registerinformationen oder anderen Angaben über das Internet, Recherchieren im Internet sowie Speichern in Ablagesystemen. Häufig versenden Verpflichtete hierbei umfassende Fragebögen an ihre Kunden/Mandanten. Das ist zum einen ineffizient und zum anderen auch fehleranfällig.
Vor diesem Hintergrund stellte Menold Bezler den teilnehmenden Teams folgende Aufgabe: "Überlegen Sie als Kanzlei-Startup mit der IT, Recht und Wirtschaftskompetenz, welches (Teil-)Problem es am meisten Wert ist, gelöst zu werden. Entwickeln Sie dafür eine vermarktungsfähige Lösung (MVP) und ein skalierbares Geschäftsmodell, auf das ein oder mehrere Problem Owner gewartet hat".