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Kein Monopol für die Bezeichnung „CLICK & MEET“

Fachbeiträge
Kein Monopol für die Bezeichnung „CLICK & MEET“

Der Wirtschaftsdienst des hessischen Handels, ein Tochterunternehmen des hessischen Handelsverbands, hatte im Februar 2021 die Bezeichnung „CLICK & MEET“ beim Europäischen Markenamt (EUIPO) angemeldet. Dies hätte zur Exklusivität an dem Begriff geführt, der sich in der Pandemie als gängige Bezeichnung für einen Einkauf im Ladengeschäft nach vorheriger Registrierung und Terminabsprache etabliert hatte. Das EUIPO hat den Antrag auf Eintragung der Marke „CLICK & MEET“ zu Recht verweigert und der Wortfolge dabei jegliche Unterscheidungskraft abgesprochen. Auch die Rechtfertigung der Anmelder, dass das Konzept des „CLICK & MEET“ in Hessen entstanden sei, überzeugte die Prüfer richtigerweise nicht. Im Fall einer erfolgreichen Eintragung, hätte jeder Dritte an den Anmelder Lizenzgebühren für die Nutzung des Begriffs bezahlen müssen.

Immer wieder versuchen findige Anmelder neue Trends rechtlich durch Markenschutz für sich zu monopolisieren, um die Marken anschließend durch Lizenzierung wirtschaftlich optimal zu verwerten. Im Fall der Marke „Webinar“ blieb dieser Versuch lange unbemerkt, da diese Marke bereits 2003 von einem Visionär angemeldet wurde, der sich im Laufe der Pandemie plötzlich zahlreichen Nichtigkeitsklagen gegen seine Marke ausgesetzt sah.

„CLICK & MEET“ hat – zumindest rechtlich – noch eine Chance, da die Anmelder innerhalb von zwei Monaten eine Stellungnahme gegen die Zurückweisung einreichen können. Rein faktisch bleibt zu hoffen, dass sich die Bedeutung von „CLICK & MEET“ ohnehin bereits überholt hat.

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