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Interimsvergaben zur Daseinsvorsorge sind vollständig EU-rechtskonform
In dem Beitrag „Interimsvergabe. Ein rechtswidriger Kunstgriff, der mit geltendem Recht nicht in Einklang zu bringen ist“ (Vergabeblog.de vom 03/02/2023, Nr. 52327) beanstandet der Autor die aus seiner Sicht vergaberechtswidrige Spruchpraxis zu Interimsvergaben zur Daseinsvorsorge. Zu Unrecht! Der nachfolgende Beitrag erklärt, weshalb diese Interimsvergaben vollständig EU-rechtskonform sind.
- Was ist eine Interimsvergabe (und was nicht)?
- Zur rechtlichen Bewertung von Interimsvergaben
- Zur Rechtmäßigkeit einer finanziellen Sanktion für Interimsaufträge im Bereich der Daseinsvorsorge
- Warum Interimsvergaben im Bereich der Daseinsvorsorge nach EU-Recht nicht sanktioniert – sondern allenfalls im Gegenteil: explizit zugelassen – werden müssten
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