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„Ideas Powered for Business“: Europäisches Markenamt fördert kleinere und mittlere Unternehmen mit IP-Gutscheinen
Das Förderprogramm „Ideas Powered for Business - KMU-Fonds“ des Europäischen Markenamtes (EUIPO) soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa den Zugang und Erwerb von geistigen Eigentumsrechten erleichtern.
Dabei stehen die folgenden zwei Förderungen zur Wahl:
- Option „IP SCAN“: 75 % Nachlass auf eine von Experten erarbeitete Vorabdiagnose zum Bestand sowie zur strategischen Ausrichtung des Geschäftsbetriebs im Hinblick auf die Anmeldung von Schutzrechten, um den Wert des Unternehmens nachhaltig zu steigern. Dieser IP SCAN wird von bestimmten teilnehmenden nationalen Markenämtern in den Mitgliedsstaaten angeboten.
- Option „ANMELDUNG“: 50 % Nachlass auf Anmeldegebühren von Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern sowie nationalen Marken und Designs.
Wichtig: Pro KMU kann eine maximale Erstattung von 1.500 Euro beantragt werden.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer der solchen Förderungen ist, dass es sich bei Ihrem Unternehmen um ein „KMU“ nach offizieller EU-Definition (EU-Empfehlung 2003/361) handelt. Dazu zählen Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, wenn sie nicht mehr als 249 Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erwirtschaften oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen.
Zudem müssen KMU-Fonds innerhalb der folgenden Zeitfenster beantragt werden:
- Zeitfenster: 11. Januar 2021 bis 31. Januar 2021
- Zeitfenster: 1. März 2021 bis 31. März 2021
- Zeitfenster: 1. Mai 2021 bis 31. Mai 2021
- Zeitfenster: 1. Juli 2021 bis 31. Juli 2021
- Zeitfenster: 1. Sept. 2021 bis 30. Sept. 2021
Außerhalb dieser fünf Zeitfenster gestellte Anträge werden vom EUIPO nicht berücksichtigt.
Sprechen Sie uns gerne bezüglich der konkreten Vorgehensweise und der Anmeldevoraussetzungen an.