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Holzbau hat Konjunktur – Die wichtigsten vergaberechtlichen Leitplanken!
Die öffentliche Hand hat für ihre Bauprojekte zunehmend die Vorzüge des Holzbaus für sich erkannt. Im Vordergrund steht dabei häufig der Aspekt des ressourcenschonenden Bauens mit nachwachsenden Rohstoffen. Doch auch der hohe Vorfertigungsgrad mit entsprechend effizienten Bauabläufen und der Möglichkeit des „seriellen Bauens“ machen diese Form des Bauens für Landkreise und Kommunen attraktiv. Dabei lassen auch Großprojekte eine Umsetzung in Holz-(Hybrid-)Bauweise zu, wie beispielsweise der Neubau des „Bildungshaus Neckarpark“ für die Stadt Stuttgart beweist. Mit einem Projektvolumen von über 90 Millionen Euro ist es ein wahres Vorzeige-Projekt in Sachen „Holz-Hybrid-Bau“. MENOLD BEZLER hat dabei die Stadt Stuttgart von der Konzeption bis zur Umsetzung umfassend rechtlich begleitet.
Besonderheiten frühzeitig einbeziehen
Nicht jedes Projekt eignet sich gleichermaßen für Holzbau. Während Kommunen und Landkreise mit Bauprojekten in „klassischer“ Form recht routiniert umgehen, betreten sie bei Holzbau-Projekten häufig Neuland. Um die Besonderheiten sowie mögliche Projektrisiken zu erkennen, empfiehlt sich eine frühzeitige Markterkundung. In Gesprächen mit erfahrenen Bauunternehmen kann beispielweise eruiert werden, ob sich Bauvolumen und vorgesehene Nutzung für eine Holz- bzw. Holz-Hybrid-Bauweise eignen. Auch spezifische Rahmenbedingungen, die später eine besonders wirtschaftliche Umsetzung ermöglichen, lassen sich am besten mit erfahrenen Experten bereits vor dem eigentlichen Projektstart identifizieren.
Übersetzung in Vergabeverfahren
Im Vergabeverfahren müssen öffentliche Auftraggeber die Besonderheiten des Holzbaus von Beginn an berücksichtigen. Dies umfasst schon die grundlegende Vergabe- und Realisierungskonzeption. Die öffentliche Hand setzt ihre Bauvorhaben klassischerweise in „Einzelgewerken“ um. Ein Holzbau-Projekt erfordert hingegen häufig eine gewerkeübergreifende Betrachtung. Dies ermöglicht Spielräume in der Leistungsbeschreibung, um marktverengende „Zwangspunkte“ zu vermeiden. Nur so können Holzbauunternehmen ihre individuellen Fertigungsprozesse auf das jeweilige Bauprojekt übertragen.
Durch eine eher funktional gehaltene Leistungsbeschreibung kann zudem das Know-how der ausführenden Unternehmen sehr früh in den Planungsprozess einfließen. Die funktionale Leistungsbeschreibung ermöglicht eine konstruktionsneutrale Beschreibung der Bauaufgabe und verknüpft dabei Planungs- und Bauleistungen in einem einheitlichen Vergabeverfahren. An die Stelle eines Wettbewerbs um den niedrigsten Preis tritt ein Wettbewerb um die beste Lösung. Hierbei lässt sich sogar ein Planungswettbewerb mit unterschiedlichen architektonischen Entwürfen in das Vergabeverfahren integrieren. Neben dem Preis werden dann regelmäßig auch die architektonische Gestaltung, die bautechnische Qualität, die Bauzeit sowie Nachhaltigkeitsaspekte zur Auswahl des besten Angebots herangezogen.
Diese Art der gesamthaften Vergabe von Planungs- und Bauleistungen (häufig als Totalunternehmer-Vergabe bezeichnet) erfolgt in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und mündet in einem Vertrag über Planung und schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes zum vorab vereinbarten Festpreis.
Da derartige Ausschreibungsvarianten vom „Schema F“ abweichen, bedürfen sie einer fundierten vergaberechtlichen Begründung und fachmännischen Begleitung.
Planerauswahl
Unabhängig davon, ob die Bauleistungen auf Basis einer rein funktionalen Leistungsbeschreibung mit integriertem Planungswettbewerb ausgeschrieben oder zunächst erste Grundrisse und gestalterische Details ausgearbeitet werden sollen, wird der Auftraggeber planerische Unterstützung hinzuziehen. Bei dieser Auswahl sollten einschlägige Holzbau-Erfahrungen insbesondere bei Architekten und Statikern berücksichtigt werden. Die beiden Stellschrauben sind dabei die Eignungsanforderungen sowie die Zuschlagskriterien: Werden bestimmte Mindestanforderung an Referenzen definiert, wird die Erfahrung der Büros sichergestellt. Im Rahmen der Zuschlagsentscheidung kann zudem die konzeptionelle Herangehensweise an die Aufgabenstellung betrachtet werden, sodass auch hier die „Holzbau“-Kompetenz bewertet wird.