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Geschäftsleiterhaftung und Insolvenzantragspflicht - Fazit aus der Euroforum-Haftpflichtkonferenz vom 20./21. Januar 2021

Fachbeiträge
Geschäftsleiterhaftung und Insolvenzantragspflicht - Fazit aus der Euroforum-Haftpflichtkonferenz vom 20./21. Januar 2021

„Die Insolvenzantragspflicht ist ausgesetzt“ – die Annahme ist derzeit in dieser Pauschalität so weit verbreitet wie falsch. Selbst erfahrene Geschäftsleiter großer Unternehmen meinen, der Gesetzgeber habe sie mit dem COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz vom 1. März 2020 uneingeschränkt ihrer Pflicht enthoben, im Fall der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig Insolvenzantrag zu stellen.

Dazu haben sehr viele, die mit der Materie umgehen, geschrieben und auch sonst Stellung genommen, auch wir. Wir wollen das nicht wiederholen, sondern vor einer Gefahr warnen, die übergreifend als sehr real eingeschätzt wird. Führende Versicherer, Makler und Insolvenzexperten teilten etwa auf der jüngsten Euroforum-Haftpflichtkonferenz vom 20. und 21. Januar 2021 die Befürchtung, dass einer Pleitewelle eine Klagewelle gegen Geschäftsleiter und ihre D&O-Versicherer wegen verspäteter Insolvenzantragsstellung folgen wird.

Gerade in der Krise sollten Geschäftsleiter daher keinesfalls im Vertrauen auf „die gesetzlichen Erleichterungen“ nur halb hinsehen oder auf Zeit spielen. Wer das tut, kann sehr schnell in persönliche Haftung geraten und setzt sich einem Strafbarkeitsrisiko aus.

Im Zweifelsfall sollten Geschäftsleiter daher nicht zögern, die Hilfe von Spezialisten in Anspruch zu nehmen. Hierfür steht Ihnen Menold Bezler mit ihren breit aufgestellten Expertenteams in den relevanten Bereichen des Gesellschaftsrechts, des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts sowie der D&O-Versicherungen zur Verfügung.

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