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Gemeinnützige Tätigkeit im Ausland

Gemeinnützige Körperschaften – wie Stiftungen, Vereine oder auch gemeinnützige GmbH’s – können ihre steuerbegünstigten Zwecke auch im Ausland verwirklichen. Hierbei stehen ihnen verschiedene Möglichkeiten offen:
Sie können ihre gemeinnützigen Zwecke im Ausland selbst verwirklichen, durch eigene Tätigkeiten oder unter Einbeziehung von Hilfspersonen. Darüber hinaus können sie ihre gemeinnützigen Zwecke auch dadurch verwirklichen, indem sie Vermögenswerte (Mittel) an eine andere gemeinnützige Organisation – im Ausland – weiterleiten (§ 58 Nr. 1 AO).
In diesem Fall muss auch die geförderte Organisation, diese Mittel für der Art nach steuerbegünstigte Zwecke verwenden und einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des KStG entsprechen (sog. Rechtstypenvergleich).
In Auslandssachverhalten bestehen ferner erhöhte Dokumentations- und Nachweispflichten hinsichtlich der gemeinnützigkeitskonformen Mittelverwendung gegenüber der Finanzverwaltung. Die inländische, mittelweitergebende, Körperschaft hat hierbei regelmäßig nachzuweisen, dass die weitergegebenen Mittel im Ausland auch tatsächlich zu gemeinnützigen Zwecken verwendet werden. Als Nachweise kommen beispielsweise in Betracht:
- Verträge
- Belege über den Abfluss der Mittel in das Ausland und Bestätigungen des Zahlungsempfängers über den Erhalt der Mittel,
- ausführliche Tätigkeitsbeschreibungen der im Ausland entfalteten Aktivitäten,
- Material über die getätigten Projekte, z. B. Prospekte, Presseveröffentlichungen,
- Gutachten von Wirtschaftsprüfern,
- Zuwendungsbescheide ausländischer Behörden, wenn die Maßnahmen dort durch Zuschüsse gefördert werden,
- oder auch Bestätigungen einer deutschen Auslandsvertretung, dass die behaupteten Projekte durchgeführt werden.
Um diesen Dokumentations- und Nachweispflichten auch tatsächlich nachkommen zu können, empfehlen sich entsprechende vertragliche Vereinbarung über die zur-Verfügung-Stellung solcher Nachweise durch die mittelempfangende Organisation im Ausland.
Eine umfassende Besprechung wie gemeinnützige Organisationen steuerbegünstigtes Engagement durch Mittelweitergaben – insbesondere bei Auslandssachverhalten – umsetzen können findet sich im aktuellen Heft der Zeitschrift Betriebs-Berater Europa Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht (Heft 6 | 2024) unter dem Titel „Gemeinnützigkeitskonforme Mittelweitergaben unter besonderer Berücksichtigung von Auslandssachverhalten“.