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Forschungszulage: Wer und was wird gefördert?
Mithilfe der Forschungszulage soll der Unternehmensstandort Deutschland gestärkt werden. Insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen sollen verstärkt in Forschung und Entwicklung investieren. Seit 01.01.2020 sind sämtliche im Inland steuerpflichtige Unternehmen, unabhängig von Branche, Größe und Ergebnissituation, antragsberechtigt. Gefördert werden die eigenbetriebliche Forschung, Forschungskooperationen zwischen Unternehmen und die Auftragsforschung.
Wichtige Voraussetzungen
- Neuartigkeit: Das Vorhaben muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen.
- Schöpferisch: Es muss eine schöpferische Leistung nachgewiesen werden.
- Plan: Die Forschungstätigkeiten müssen einem Plan folgen und systematisch durchgeführt werden.
- Ungewissheit: Es müssen technologische Ungewissheiten gelöst bzw. technische Unsicherheiten geklärt werden.
- Reproduzierbarkeit: Die Ergebnisse müssen übertragbar oder reproduzierbar sein.
Welche Aufwendungen werden gefördert?
Eigenbetriebliche Forschung:
- Löhne und Gehälter für Forschung und Entwicklung mit bis zu 25 % des Aufwandes (direkte FuE-Personalkosten zzgl. der Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge)
Auftragsforschung:
- 15 Prozent bei Forschungs- und Entwicklungsaufträge an Dritte (Personal- und Sachkosten)
- Maximal aber € 1.000.000 pro Wirtschaftsjahr und Unternehmen (für die gesamte Unternehmensgruppe)
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Prozess:
- Beantragung der FuE-Bescheinigung bei der „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ – angesiedelt beim Bundesministerium für Bildung und Forschung. Wichtig ist, dass die Bescheinigungsstelle aufgrund der inhaltlichen Ausführungen zu dem Ergebnis kommt, dass es sich bei den im Antrag beschriebenen Tätigkeiten um Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes FZulG handelt.
- Erst nach dem positiven Bescheid kann beim zuständigen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage eingereicht werden.
Die Forschungszulage wird bei der jeweils nächsten Veranlagung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer als Steuergutschrift gewährt.
Fazit
Ein Antrag auf die Forschungszulage können alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen stellen. Somit soll jedem Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche die steuerliche Begünstigung der Forschungsausgaben ermöglicht werden. Für einen positiven Bescheid sind jedoch zahlreiche Feinheiten in der Darstellung/Beschreibung des Forschungsvorhabens zu beachten.