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Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten über Darlehen der europäischen Investitionsbank
Für mittelständische Unternehmen stellen sich bei der Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten besondere Herausforderungen, da häufig zur Besicherung lediglich Know-How zur Verfügung steht, das für die üblichen Finanzierer nur schwer bewertbar und verwertbar ist. Die Europäische Investitionsbank bietet aufgrund ihres europarechtlichen Förderauftrags für solche und ähnliche Fälle Projektdarlehen zu besonderen Konditionen an, die gerade im deutschen Mittelstand noch nicht hinreichend bekannt sind und deren Vor- und Nachteile im Folgenden näher dargestellt werden.
Herkömmliche Finanzierungsmodelle über Hausbanken stoßen bei der Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten insbesondere dann an ihre Grenzen, wenn die Entwicklung von Technologien für ein neues Geschäftsfeld finanziert werden soll, das haftungsmäßig zunächst soweit wie möglich vom bisherigen Kerngeschäftsfeld getrennt werden soll. Entsprechendes gilt, wenn das Unternehmen seine wesentlichen Vermögensgegenstände bereits im Rahmen anderer Finanzierungen als Sicherheit bestellt hat und die Bestandsbanken die F&E-Finanzierung nicht - oder nicht zu den vom Unternehmen gewünschten Konditionen - unter dem bestehenden Sicherheitenkonzept mitfinanzieren wollen. Mezzanine Finanzierungen z. B. in Form von Nachrangdarlehen, die sich in solchen Fällen alternativ anbieten, sind dagegen in der Regel mit erheblichen Zinsaufwendungen verbunden und zum Teil nicht leicht zu erlangen.
In all diesen Fällen kann es nach unserer Erfahrung sinnvoll sein, sich näher mit den Finanzierungsangeboten der Europäischen Investitionsbank in Brüssel (EIB) zu beschäftigen. Die EIB ist ein von der EU gegründetes Kreditinstitut, das den öffentlichen Förderauftrag hat, im Rahmen des EU-Rechts auf Grundlage bestimmter Förderprogramme Kredite und Bürgschaften an Privatunternehmen zu vergeben. Dabei darf die EIB allerdings keine allgemeinen Betriebsmittelfinanzierungen gewähren, sondern nur Projektfinanzierungen für bestimmte, konkret definierte Projekte.
Die EIB unterliegt bei der Finanzierung allerdings zwei wichtigen Schranken:
- Erstens darf sie F&E-Projekte immer nur in Höhe von bis zu maximal 50 % des Gesamtinvestitionsvolumens finanzieren. Für die restlichen 50 % der Gesamtkosten muss das Unternehmen eine anderweitige Finanzierung nachweisen (dies kann Eigenkapital oder Fremdkapital sein).
- Zweitens ist die EIB nach ihren Statuten daran gehindert, Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu finanzieren. Das Unternehmen darf also bei Aufnahme der EIB-Finanzierung weder in Zahlungsoder Liquiditätsschwierigkeiten noch überschuldet sein, noch darf es z. B. Covenants bei anderen Finanzierungen gebrochen haben.
Liegt keiner dieser Negativfälle vor, so kann die EIB grundsätzlich dreierlei anbieten:
- Durchgeleitete Darlehen über die Hausbank: Eine solche Finanzierung ist strukturell ähnlich wie eine KfW-Finanzierung, d. h. die Hausbank trägt letztlich das Ausfallrisiko und entscheidet daher wirtschaftlich über die Kreditvergabe. Diese Finanzierungen bieten sich vor allem für kleinere F&E-Finanzierungen an, sind aber unabhängig von der Größe des Unternehmens möglich.
- Unmittelbare Finanzierung der EIB, gegebenenfalls auch mit mezzanineähnlichem Charakter. Diese Option bietet aus Unternehmenssicht erfahrungsgemäß die größten Vorteile. Eine unmittelbare Finanzierung durch die EIB ist für größere F&E-Finanzierungen mit Volumina ab ca. EUR 7,5 Mio. und für MidCaps bis 3000 Beschäftigten stets als Direktdarlehen möglich. Bei Gesamtinvestitionskosten unter EUR 25 Mio. können Unternehmen mit über 3000 Beschäftigten solche Darlehen dagegen nur als sogenannte „Globaldarlehen“ über die örtliche Hausbank aufnehmen.
- Ferner gewährt die EIB unter bestimmten Vorausset-zungen Garantien für Drittfinanzierungen im Rahmen von strukturierten Finanzierungen, um eine Gesamtfinanzierung zu ermöglichen. Dies ist allerdings nur für solche Projekte möglich, die nach den Regelwerken der EU vorrangig zu fördern sind, was im Einzelfall zu prüfen und mit der EIB abzustimmen ist.
Vorteile: Finanzierungen bei der EIB haben für mittelständische Un-ternehmen einen positiven Imageeffekt, der gegebenenfalls weitere Investoren anziehen kann. Je nach wirtschaftlicher Lage des Unternehmens und Kreditrisiko kann die EIB zudem vergleichsweise günstige Zinssätze anbieten. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass eine EIB-Finanzierung im Einzelfall auch mezzaninähnlich ausgestaltet werden kann, was insbesondere bei F&E-Finanzierungen häufig ein erheblicher Vorteil im Hinblick auf eine gangbare Gesamt-finanzierungsstruktur sowie im Hinblick auf etwaige Vorgaben aus bestehenden Altfinanzierungen ist. Zudem ist die EIB in einem etwaigen Restrukturierungszenario häufig kompromissbereiter als „normale“ Geschäftsbanken.
Nachteile: Dem steht als Nachteil gegenüber, dass das Antragsverfahren zur Erlangung des Kredits aufgrund der Strukturen der EIB und der Vielzahl ihrer internen Vorgaben und Prüfungen in der Regel etwas zeitaufwändiger ist als eine „herkömmliche“ Finanzierung. Zudem ist die Kreditvertragsdokumentation mit der EIB in der Regel englischsprachig und unterliegt in vielen Fällen englischem Recht.
Fazit: Nach unserer Erfahrung überwiegen in den meisten Fällen die Vorteile einer F&E-Finanzierung über die EIB. Die bestehenden Optionen sollten deshalb zeitnah vor Entstehen des konkreten Finanzierungsbedarfs geprüft werden.