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Die elektronische Übermittlung kommunaler Abgabenbescheide
Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung stehen auch Kommunen vor der Herausforderung, Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung zu stellen. Das entspricht einerseits der zunehmenden Erwartung von Bürgern und kann andererseits Abläufe vereinfachen und beschleunigen. Eine einheitliche Regelung, insbesondere für die Übermittlung von Gebühren- und Beitragsbescheiden, gibt es allerdings nicht. Welche Möglichkeiten sich in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht anbieten und welche Rolle das bis Ende 2022 umzusetzende Onlinezugangsgesetz spielt, behandelt die aktuell erschienene Veröffentlichung unseres Kollegen Alexander Häcker in den Verwaltungsblättern für Baden-Württemberg.
Im Ergebnis können Abgabenbescheide in elektronischer Form einerseits mit qualifizierter elektronischer Signatur und Verschlüsselung bzw. als De-Mail-Nachricht übermittelt werden. Andererseits kann eine Bereitstellung zum Datenabruf in einem Online-Portal erfolgen, was derzeit als praktikablere Variante erscheint. Angesichts der Regelungen des Onlinezugangsgesetzes und der damit einhergehenden Verpflichtung der Kommunen zur Bildung eines Portalverbunds dürfte die Bereitstellung zum Datenabruf in einem Verwaltungsportal zukünftig Auftrieb erhalten. Der Empfänger muss hierfür allerdings einen Zugang eröffnen und vorab in die Übermittlung von Abgabenbescheiden auf diesem Wege einwilligen.