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BVerwG stärkt gemeindliche Selbstverwaltung – und fördert Privatisierung?
Das Bundesverwaltungsgericht musste in seinem aktuellen Urteil vom 24. April 2024 (8 CN 1.23) über die politisch heiß diskutierte Schließung des Düsseldorfer Großmarkts entscheiden. Die Stadt Düsseldorf hatte entschieden, ihren traditionellen Großmarkt nach 86 Jahren aufzulösen. Dagegen klagte eine Händlerin mit dem Argument, der Großmarkt sei eine unverzichtbare Einrichtung der Daseinsvorsorge.
Betrieb und Auflösung öffentlicher Einrichtungen ist Sache der kommunalen Selbstverwaltung
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision zurück. Gemeinden haben das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Dazu gehöre auch die Entscheidung, eine einmal übernommene Aufgabe bzw. öffentliche Einrichtung wie den Betrieb des Großmarkts wieder abzugeben. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Interessant ist jedoch der Hinweis in der Pressemitteilung auf frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
Privatisierung statt Schließung?
In einem Urteil aus 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht der Stadt Offenburg noch untersagt, den Betrieb ihres Weihnachtsmarktes Privaten zu überlassen. Damals ging das höchste Gericht davon aus, dass Gemeinden verpflichtet sein können, öffentliche Einrichtungen selbst fortzuführen. Die angedeutete Rechtsprechungsänderung dürfte Gemeinden auch im Hinblick auf eine Privatisierung größere Spielräume ermöglichen als bislang. Wenn der Betrieb eines öffentlichen Marktes unwirtschaftlich geworden ist, könnte daher die Privatisierung eine vorzugswürdige Alternative gegenüber der Schließung darstellen.
Maßgebliche Entscheidung: BVerwG Urteil vom 24. April 2024 (8 CN 1.23)