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Aufwind für Infrastrukturprojekte? Investitionsbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten
Durch das im Dezember 2020 in Kraft getretene Investitionsbeschleunigungsgesetz sollen verschiedene Planungsvorhaben – von Bahnstrecken bis Windenergieanlagen – schneller abgeschlossen werden.
Infrastrukturprojekte müssen in der Regel zunächst in einem Raumordnungsverfahren auf ihre (über-)regionalen Auswirkungen hin geprüft werden. Erst im zweiten Schritt schließt sich das eigentliche Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) an. Künftig wird ein Raumordnungsverfahren nur noch durchgeführt, wenn tatsächlich raumbedeutsame Konflikte zu erwarten sind. Der Verfahrensablauf kann so deutlich verschlankt und beschleunigt werden.
Zusätzlich kann für bestimmte Baumaßnahmen, insbesondere an der Schiene, künftig auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet werden. Auch dies trägt zu einer Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens bei, da vielfach keine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung mehr erforderlich ist.
Schließlich sollen Verwaltungsgerichtsverfahren für verschiedene Vorhaben beschleunigt werden. Für Rechtsschutz im Zusammenhang etwa mit Landesstraßen oder Windenergieanlagen ist zukünftig schon in erster Instanz der Verwaltungsgerichtshof (in anderen Bundesländern: Oberverwaltungsgerichte) zuständig. Durch diese Verkürzung des Instanzenzugs wird die Dauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung erheblich reduziert. Zusätzlich werden an den Verwaltungsgerichten spezielle Planungssenate eingerichtet, um Fachkompetenzen zu bündeln.
Die Realisierung von Windenergieanlagen an Land wird außerdem durch einen gesetzlich geregelten Sofortvollzug gefördert. Nach dem neu eingeführten § 63 des Bundesimmissionsschutzgesetzes haben Klagen gegen eine entsprechende Genehmigung keine aufschiebende Wirkung mehr.
Fazit
Das Investitionsbeschleunigungsgesetz erleichtert durch verschiedene Instrumente Genehmigungsverfahren für bestimmte Planungsvorhaben und beschleunigt zugleich Gerichtsverfahren. Gleichwohl müssen Umweltbelange weiterhin beachtet werden.