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Angebot ist wegen Abweichungen auszuschließen: keine Antragsbefugnis!
OLG Naumburg, Beschl. v. 12.09.2016 – 7 Verg 5/16
Ausgeschlossene Bieter fahren nicht selten zweigleisig. Zum einen wenden sie sich natürlich gegen den Angebotsausschluss selbst. Insbesondere, wenn die Chancen hier nicht so gut stehen, greifen sie aber gern auch das Verfahren in allen anderen erdenklichen, grundsätzlichen Punkten an – in der Hoffnung auf eine Rückversetzung des Verfahrens und damit zumindest auf eine zweite Chance. Beliebt ist seit der jüngeren Schulnotenrechtsprechung des OLG Düsseldorf vor allem die Beanstandung eines angeblich intransparenten Wertungssystems. Das OLG Naumburg erteilt einer solchen Strategie in einer aktuellen Entscheidung eine klare Absage.