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Amerikanisches Markenamt USPTO erhöht Gebühren
In den USA ist das United States Patent and Trademark Office (USPTO) für die Prüfung und Erteilung des Markenschutzes zuständig. Zum Jahreswechsel hat das USPTO nun die Gebühren für einige Vorgänge erhöht. So werden Markenanmeldungen mit umfangreichen Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen deutlich teurer. Damit möchte das USPTO einer Verstopfung des US-amerikanischen Markenregisters mit tatsächlich ganz oder teilweise unbenutzten Marken vorbeugen. Denn die Nichtbenutzung kann zu einer übermäßigen Belegung des Markenregisters führen und schränkt die Möglichkeiten anderer Anmelder ein. Dies vermeidet das USPTO nun durch erhöhte Gebühren für Markenanmeldungen, Benutzungserklärungen und die Streichung von Klassen nach fehlendem Benutzungsnachweis.
Um Kosten zu senken, ist bei einer Markenanmeldung in den USA zukünftig darauf zu achten, Schutzgegenstände möglichst präzise auf die (geplante) Tätigkeit zuzuschneiden und Verzeichnisse tendenziell eher „schlank“ zu formulieren.
Im Hinblick auf die vergleichsweise strenge Benutzungskontrolle in den USA nach fünf und zehn Jahren sollten sämtliche angemeldete Waren und Dienstleistungen auch tatsächlich rechtserhaltend benutzt werden. Dies ist der Fall, wenn Waren mit der angemeldeten Marke vertrieben oder Dienstleistungen unter der jeweiligen Marke angeboten werden und das auch nachgewiesen werden kann. Für Inhaber von US-Marken ist es nun noch wichtiger, Nachweise über die Benutzung ihrer Marken in den USA kontinuierlich zu sammeln. Ergänzend sollte bereits im Vorfeld der in den USA notwendigen Abgabe der Benutzungserklärung geklärt werden, ob die gesammelten Benutzungsnachweise ausreichend sind.
Kostenbewusst kann auch schon früher agiert werden: Bereits bei der Markenanmeldung sollten Standard-Items bevorzugt angemeldet werden. Um das Verfahren zu vereinfachen, stellt das USPTO eine Liste an Standard-Waren und Dienstleistungen bereit und belohnt deren Einsatz durch vergünstigte nationale Anmeldegebühren. Wer sich auf die in diesen Listen vorhandenen Nennungen bezieht, wird auch mit weniger formalen Beanstandungen rechnen müssen.
Sollte Markenschutz in den USA oder die Abgabe von Benutzungserklärungen vor dem USPTO auch für Sie in Frage kommen, beraten wir mit Blick auf eine effiziente und effektive Schutzstrategie. Dazu arbeiten wir für die Prüfung und Einreichung Ihrer US-Markenanmeldungen, egal ob als nationale US-Anmeldung oder Erstreckung einer IR-Marke, seit vielen Jahren mit erfahrenen Rechtsanwälten in den USA zusammen.