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Aktuelle Rechtsprechung zur Klagebefugnis von Privatpersonen und Umweltverbänden
Zwei aktuelle Entscheidungen betreffen die Klagebefugnis in umweltrechtlichen Streitigkeiten: Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) berief sich eine Privatperson auf die Verletzung von Natura 2000-Vorschriften. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) musste über die Antragsbefugnis eines Umweltverbands im einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung entscheiden.
Voraussetzung der Klagebefugnis ist eine (mögliche) Verletzung eigener Rechte. Nur anerkannte Umweltverbände können auch Verstöße gegen Vorschriften rügen, die dem Schutz der Umwelt dienen und keinen Bezug zu Interessen Einzelner haben. Konsequenterweise wies das BVerwG daher die Revision eines Eigentümers von Flächen zurück, die in einem FFH-Schutzgebiet liegen. Dieser wehrte sich unter Berufung auf Verstöße gegen das Naturschutzrecht und auf sein Eigentumsrecht gegen die Errichtung einer Asphaltmischanlage auf benachbarten Grundstücken.
Eine mögliche Verletzung von Natura 2000-Vorschriften, die der Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen dienen, kann der Eigentümer geschützter Flächen aber nicht geltend machen. Allein das Eigentumsrecht ändert nichts daran, dass die Unterschutzstellung der Grundstücke nur im öffentlichen Interesse erfolgt.
Der Bayerische VGH befasste sich mit der höchstrichterlich noch ungeklärten Frage, ob Umweltverbände eine Baugenehmigung mit dem Argument angreifen können, der zugrunde liegende Bebauungsplan verletze umweltbezogene Vorschriften. Dies sei grundsätzlich möglich, hänge aber erheblich von den Umständen des Einzelfalls ab. Maßgeblich sei insbesondere, inwieweit der Bebauungsplan umweltbezogene Regelungen enthält und ob der Umweltverband direkt gegen den Bebauungsplan vorgehen könne.
Fazit
Das BVerwG stellt klar, dass umweltrechtliche Verstöße von Privatpersonen auch nicht über den „Umweg“ des Eigentumsrechts gerügt werden können. Der Bayerische VGH erörtert, wann Umweltverbände eine Baugenehmigung anfechten können, wenn nur der zugrunde liegende Bebauungsplan umweltbezogene Regelungen enthält.
Entscheidungen: BVerwG, Urt. v. 17.02.2021 – Az. 7 C 3.20; VGH Bayern, Beschl. v. 10.12.2020, Az. 9 CS 20.892